Derzeit können Lehrlinge nach dem 1. oder 2. Lehrjahr gekündigt werden. Diese Regelung muss zurückgenommen werden! Denn diese Regelung setzt Lehrling unnötig unter Druck, verunsichtert sie und setzt sie den Launen der Lehrberechtigten aus. Die Kündigungsmöglichkeit macht die Lehrausbildung unattraktiver und verschlechtert das Image der Lehre!