Im Laufe der Geschichte hat sich das Sakrament der Firmung immer wieder gewandelt. Die Handauflegung und Herabrufung des Heiligen Geistes war in der Urkirche Teil des Initiationssakramentes in die Kirche: Taufe – Firmung – erste Teilnahme an der Eucharistie.
Aus praktischen und theologischen Gründen löste sich die Firmung von der Taufe. Die Taufe spendeten nun vor allem Pfarrer, die Firmung blieb das Sakrament des Bischofs.
Im Mittelalter wurde es üblich Kinder im Alter von 6 bis 8 Jahren zum ersten Mal an der Eucharistie teilnehmen zu lassen. So kam es zur heutigen Reihenfolge der Sakramentenspendung: Taufe – Teilhabe an der Eucharistie – Firmung.
In der Theologie des Mittelalters stand bei der Firmung die Sendung zur Verkündigung und die Stärkung zum geistigen Kampf zum mutigen Bekenntnis des Namens Christi im Vordergrund.
Anfang des 20. Jahrhunderts sind erstmals Neuansätze zu finden: Firmung als das Sakrament des*der reifen und mündigen Christ*in.
Das Zweite Vatikanische Konzil betont wieder die Verbindung zur Taufe und mit dem neuen Kirchenbild vom Volk Gottes wurde die Beziehung zur Pfarrei als konkrete Gemeinschaft entscheidend.
Neu ist auch die Verbindung von Gabe und Aufgabe im Zusammenhang mit der Firmung, mit der Geistgabe ist die Pflicht zum tätigen Zeugnis für Christus verbunden.
Seit den siebziger Jahren wurde der Gedanke der Mündigkeit, der Eigenverantwortlichkeit und selbständigen Entscheidungsfreiheit in den Vordergrund gestellt.
Hier erfährst du mehr zu den Aussagen in der Bibel und zur geschichtlichen Entwicklung:
Biblische Grundlegung
Wir finden im Neuen Testament keine Beschreibung der Firmung wie sie heute stattfindet. Allerdings finden sich vor allem in der Apostelgeschichte und in den Briefen Hinweise auf den Ritus der Firmung und ihrer Theologie. Selbstverständlich immer in Rückbezug auf Jesus Christus.
Folgende Auswahl der Bibelstellen sind Grundlagen zur Theologie des Sakraments der Firmung. Sie verdeutlichen die Verbindung von Taufe und der Spendung des Heiligen Geistes durch die Zeichenhandlung des Handauflegens.
Die Bibeltexte wurden der neuen Einheitsübersetzung (2016) entnommen.
Ursprung – Pfingstereignis
Das Pfingstereignis gilt als Gründungsfest der Kirche. Es ist auch die Stelle, welche die Geistsendung der Firmung am besten ausdrückt.
Apg 2,1-13 Als der Tag des Pfingstfestes gekommen war, waren alle zusammen am selben Ort. Da kam plötzlich vom Himmel her ein Brausen, wie wenn ein heftiger Sturm daherfährt, und erfüllte das ganze Haus, in dem sie saßen. Und es erschienen ihnen Zungen wie von Feuer, die sich verteilten; auf jeden von ihnen ließ sich eine nieder. Und alle wurden vom Heiligen Geist erfüllt und begannen, in anderen Sprachen zu reden, wie es der Geist ihnen eingab. In Jerusalem aber wohnten Juden, fromme Männer aus allen Völkern unter dem Himmel. Als sich das Getöse erhob, strömte die Menge zusammen und war ganz bestürzt; denn jeder hörte sie in seiner Sprache reden. Sie waren fassungslos vor Staunen und sagten: Seht! Sind das nicht alles Galiläer, die hier reden? Wieso kann sie jeder von uns in seiner Muttersprache hören: Parther, Meder und Elamiter, Bewohner von Mesopotamien, Judäa und Kappadokien, von Pontus und der Provinz Asien, von Phrygien und Pamphylien, von Ägypten und dem Gebiet Libyens nach Kyrene hin, auch die Römer, die sich hier aufhalten, Juden und Proselyten, Kreter und Araber – wir hören sie in unseren Sprachen Gottes große Taten verkünden. Alle gerieten außer sich und waren ratlos. Die einen sagten zueinander: Was hat das zu bedeuten? Andere aber spotteten: Sie sind vom süßen Wein betrunken.
Handauflegung zum Empfang des Heiligen Geistes
Apg 8,14-17 Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, dass sie den Heiligen Geist empfingen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur getauft auf den Namen Jesu, des Herrn. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist.
Verbindung der Handauflegung mit der Taufe
Apg 19,1-7 Während Apollos sich in Korinth aufhielt, durchwanderte Paulus das Hochland und kam nach Ephesus hinab. Er stieß dort auf einige Jünger und fragte sie: Habt ihr den Heiligen Geist empfangen, als ihr gläubig wurdet? Sie antworteten ihm: Wir haben noch nicht einmal gehört, dass es einen Heiligen Geist gibt. Da fragte er: Auf welche Taufe seid ihr denn getauft worden? Sie antworteten: Auf die Taufe des Johannes. Paulus sagte: Johannes hat mit der Taufe der Umkehr getauft und das Volk gelehrt, sie sollten an den glauben, der nach ihm komme: an Jesus. Als sie das hörten, ließen sie sich auf den Namen Jesu, des Herrn, taufen. Paulus legte ihnen die Hände auf und der Heilige Geist kam auf sie herab; sie redeten in Zungen und weissagten. Es waren im Ganzen ungefähr zwölf Männer.
Hebr 6,1-2 Darum wollen wir beiseitelassen, was man zuerst von Christus verkünden muss, und uns dem Vollkommeneren zuwenden; wir wollen nicht noch einmal den Grund legen mit der Abkehr von toten Werken und den Glauben an Gott, mit der Lehre über die Taufen und die Handauflegung, über die Auferstehung der Toten und das ewige Gericht;
Geistgaben
Die Gaben und die Früchte des Heiligen Geistes werden oft in der Firmvorbereitung verwendet.
Jes 11,2 “Der Geist des HERRN ruht auf ihm: der Geist der Weisheit und der Einsicht, der Geist des Rates und der Stärke, der Geist der Erkenntnis und der Furcht des HERRN.“
Kor 12,1-14,40 (Der eine Geist und die vielen Gaben, der eine Leib und die vielen Glieder)
Gal 5,22.23a “Die Frucht des Geistes aber ist Liebe, Freude, Friede, Langmut, Freundlichkeit, Güte, Treue, Sanftmut und Enthaltsamkeit”
Bibelstellen online:
https://www.bibelwerk.at/bibelausgaben/revidierte-einheitsuebersetzung (öffnet in neuem Tab)
https://www.bibleserver.com/ (öffnet in neuem Tab)
Entwicklung bis zum Mittelalter
Bis zum Ende des 2. Jahrhunderts hat sich die Eingliederung in die Kirche institutionalisiert. Die Feier der Eingliederung fand erst nach einem bis zu dreijährigem Katechumenat statt. Die sich im Katechumenat befindenden Personen waren Erwachsene.
Die Feier fand in der Osternacht statt und bestand aus mehreren rituellen Handlungen:
- Dreimaliges Untertauchen und dreimalig gesprochenes “Ich glaube” und Salbung mit heiligem Öl am ganzen Körper durch den Presbyter
- Amtliche Bestätigung durch den Bischof durch Handauflegung mit Gebet um die Erfüllung mit Heiligem Geist und Versiegelung mit Kreuzzeichen auf der Stirn
- Erste Teilnahme an der Eucharistie
Der erste bekannte Firmritus findet sich in der Apostolischen Überlieferung des Hippolyt von Rom (+ 236).
Die Situation der Gemeinden ändert sich als das Christentum im 4. Jahrhundert zur anerkannten Religion wird. Damit verändern sich auch die Stellung und die Aufgaben des Bischofs. In Bezug auf den Initiationsritus bedeutet dies eine Loslösung des Firmritus von der Taufe:
- Nach der Anerkennung der christlichen Religion durch den Römischen Staat (4. Jh.) nimmt die Zahl der Taufwerber zu. Kirche dehnt sich auch auf ländliche Gebiete aus.
- Die Handauflegung bleibt dem Bischof vorbehalten. Der Bischof wäre auf Dauer überfordert, müsste er allein alle Taufen vornehmen.
- Die damalige anthropologische Sichtweise (Augustinus, u.a.) vertrat die Ansicht, dass kein Mensch, nicht einmal ein unschuldiges Kind, im Falle des Todes in den Himmel kommen kann, wenn er nicht getauft ist. Man begann daher die Kinder möglichst bald nach der Geburt zu taufen. Die Säuglingstaufe wurde zur Regel. Priester und Diakone werden die ordentlichen Spender der Taufe.
Firmung als eigenständiges Sakrament
In einem Pontifikale (= liturgisches Buch) von Konstanz aus dem 9. Jahrhundert ist erstmals ein für die römische Kirche allgemein gültiges Firmritual zu finden, das darauf hinweist, dass ab dem 11.-12. Jahrhundert die Firmelemente von der Taufe losgelöst und zum eigenständigen Sakrament, der „Confirmatio“, wurden. Im Byzantinischen Osten hingegen wurde weiterhin nur ein Initiationsritus beibehalten, bei dem Taufe, Salbung und Eucharistie verbunden blieben.
Weitere Entwicklung bis zum II. Vat. Konzil (1962-1965)
Im Mittelalter wurde die Siebenzahl der Sakramente (Taufe, Eucharistie, Firmung, Beichte, Ehe, Weihe, Krankensalbung) festgelegt und diese Sakramente sind bis heute grundlegend. Mit der Verselbständigung der Firmung findet auch eine Umdeutung statt: Von der Bestätigung der Taufe durch den Bischof zum Sakrament der Stärkung (confirmatio):
Bei Petrus Lombardus (+ 1160) findet eine klare Unterscheidung des Wirkens des Geistes Gottes bei den Initiationssakramenten statt. Während bei der Taufe der Geist zum Nachlass der Sünden gegeben wird, ist es bei der Firmung die Mitteilung des Heiligen Geistes zu kraftvollem Handeln.
Die scholastische Theologie des Mittelalters sieht die Firmung als Kräftigung zur Erfüllung des Christ*innenseins: Sendung zur Verkündigung und Stärkung zum Kampf. Die Gefirmten werden gestärkt zur inneren Anfechtung der Sünde und zum mutigen Bekenntnis Christi nach außen. Die Firmung wird als ein von der Taufe getrenntes, eigenständiges Sakrament gesehen.
Die Reformatoren im ausgehenden Mittelalter lehnten die Sakramentalität der Firmung ab. Im Rückbezug auf das Neue Testament erkennen sie keine Einsetzung der Firmung durch Jesus Christi. Sie sahen in der Eigenständigkeit der Firmung eine Abwertung der Taufe und eine Überbewertung des bischöflichen Amtes. Weil aber weiterhin an der Säuglingstaufe festgehalten wurde, gab es für Heranwachsende den Katechet*innenuntericht zur Unterweisung in den christlichen Glauben. Als abschließender Ritus mit Glaubensbekenntnis und Segensfeier etablierte sich die Konfirmation ab dem 18. Jahrhundert. Sie markiert den Eintritt in das kirchliche “Erwachsenen-Leben“ und die Zulassung zum Abendmahl.
In der theologischen Auseinandersetzung der Reformation beharrte die römisch-katholische Kirche auf die Sakramentalität der Firmung. Der Catechismus Romanus von 1566, ein Resultat des Trienter Konzils (1545-1563), übernahm die Gedanken der mittelalterlichen Theologie. Hier wurde auch die Frage des Firmalters thematisiert und ein Mindestalter von sieben Jahren festgelegt.
In der Folgezeit bewegte sich die theologische Entwicklung kaum weiter. Erst im 20. Jahrhundert finden sich einige Neuansätze.
Die Bedeutung der Firmung im 2. Vatikanischen Konzil (1962-1965)
Das 2. Vatikanische Konzil hat eine grundlegende Umorientierung der Kirche hin zum gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen und zur aktiven Teilhabe an Liturgie und Kirchenleben angestoßen. In Bezug auf die Firmung stellt es zwei Aspekte besonders heraus: Die enge Verbindung zur Taufe und die Sendung zur Verkündigung des Glaubens in Wort UND Tat.
Konstitution über die Heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium (SC)
14. Die Mutter Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewußten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, wie sie das Wesen der Liturgie selbst verlangt und zu der das christliche Volk, „das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk“ (1 Petr 2,9; vgl. 2,4-5) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet ist. Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen. Darum ist sie in der ganzen seelsorglichen Arbeit durch gebührende Unterweisung von den Seelsorgern gewissenhaft anzustreben.
71. Der Firmritus soll überarbeitet werden, auch in dem Sinne, daß der innere Zusammenhang dieses Sakraments mit der gesamten christlichen Initiation besser aufleuchte; daher ist es passend, daß dem Empfang des Sakramentes eine Erneuerung der Taufversprechen voraufgeht. Die Firmung kann, wo es angezeigt erscheint, innerhalb der Messe gespendet werden; für den Ritus außerhalb der Messe sollen Texte bereitgestellt werden, die als Einleitung zu verwenden sind.
http://w2.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html (öffnet in neuem Tab)
Dogmatische Konstitution Lumen Gentium über die Kirche (LG)
10. Christus der Herr, als Hoherpriester aus den Menschen genommen (vgl. Hebr 5,1-5), hat das neue Volk „zum Königreich und zu Priestern für Gott und seinen Vater gemacht“ (vgl. Offb 1,6; 5,9-10). Durch die Wiedergeburt und die Salbung mit dem Heiligen Geist werden die Getauften zu einem geistigen Bau und einem heiligen Priestertum geweiht, damit sie in allen Werken eines christlichen Menschen geistige Opfer darbringen und die Machttaten dessen verkünden, der sie aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat (vgl. 1 Petr 2,4-10).
11. Das heilige und organisch verfaßte Wesen dieser priesterlichen Gemeinschaft vollzieht sich sowohl durch die Sakramente wie durch ein tugendhaftes Leben. Durch die Taufe der Kirche eingegliedert, werden die Gläubigen durch das Prägemal zur christlichen Gottesverehrung bestellt, und, wiedergeboren zu Söhnen Gottes, sind sie gehalten, den von Gott durch die Kirche empfangenen Glauben vor den Menschen zu bekennen (18). Durch das Sakrament der Firmung werden sie vollkommener der Kirche verbunden und mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. So sind sie in strengerer Weise verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen
http://w2.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html (öffnet in neuem Tab)
Firmung nach dem II. Vat. Konzil
In der „Apostolischen Konstitution über das Sakrament der Firmung“ von 1971, mit der der neue, nachkonziliare Firmritus verankert wurde, weist Papst Paul VI. darauf hin, dass die Sakramente der christlichen Initiation, in der Reihenfolge Taufe, Firmung, Eucharistie, so angesetzt sind, dass sie dem Werden und Wachsen des natürlichen Lebens ähnlich sind: die Eingliederung in die Kirche durch die Taufe wird durch die Geistmitteilung bei der Firmung bestärkt und in der Gemeinschaft der Eucharistie vollendet. Damit findet sich klar ausgedrückt der im Konzil wiederaufgenommene Initiationszusammenhang verbunden mit dem Auftrag, “den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen“.
Die Firmung soll ab dem siebten Lebensjahr stattfinden. Den Bischofskonferenzen ist jedoch die Festlegung eines anderen Alters aus pastoralen Gründen überlassen, verbunden mit dem Wunsch, dass trotzdem möglichst allen die Gnade des Sakramentes zuteilwird. Im Dekret über das Firmalter der Österreichischen Bischofskonferenz vom 9. Dezember 1991 wird das Firmalter von 12 Jahren festgelegt.
Der Katechismus der katholischen Kirche von 1997 fasst im Zweiten Abschnitt in Artikel 2 die historische Entwicklung, die Liturgie der Firmung, ihre Wirkung und Kirchenrechtliches zusammen: http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_INDEX.HTM (öffnet in neuem Tab)
Links & Literaturhinweise
Katechismus der Katholischen Kirche 1997:
Katechismus – vatican.va (öffnet in neuem Tab)
Lumen Gentium:
Lumen Gentium – vatican.va (öffnet in neuem Tab)
Sacrosanctum Concilium:
Sacrosanctum Concilium – vatican.va (öffnet in neuem Tab)
Literatur
- BISCHOFSKONFERENZEN Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und der Bischöfe von Bozen-Brixen und von Luxemburg, Die Feier der Firmung in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebiets. Einsiedeln 1973.
- Internationale Katholische Zeitschrift COMMUNIO, Heft 1/2025 Firmung, Herder 2025
- KLEINHEYER B., Sakramentliche Feiern I, Die Feier der Eingliederung in die Kirche, Gottesdienst der Kirche, Handbuch der Liturgiewissenschaft. Regensburg 1989.
- KURZPROTOKOLL DES PRIESTERRATES, in: Verordnungsblatt der Diözese Innsbruck, (3), 15.4.1993.
- NEUNHEUSER B., Taufe und Firmung, Handbuch der Dogmatikgeschichte, Band IV. Freiburg 1983.
- NEUMANN J., Der Spender der Firmung, In der Kirche des Abendlandes bis zum Ende des kirchlichen Altertums. München 1963.
- RAHNER K./ VORGRIMMLER H., Kleines Konzilskompendium. Freiburg 1966.
- SCHNEIDER TH., Handbuch der Dogmatik, Band 2. Düsseldorf 1992.
- SCHWALBACH U., Firmung und religiöse Sozialisation. Innsbruck 1979.
- ZERNDL J., Die Theologie der Firmung in der Vorbereitung und den Akten des Zweiten Vatikanischen Konzils. Paderborn 1986.