Pat*innenamt

Das Pat*innenamt bei der Firmung ist ein bedeutungsvolles und verantwortungsvolles Begleitamt. Der*die Firmpat*in steht dem Firmling als Vertrauensperson zur Seite – nicht nur während der Feier der Firmung, sondern idealerweise auch auf dem weiteren Lebens- und Glaubensweg. Die Aufgabe besteht darin, den*die Jugendliche*n im Glauben zu bestärken, Orientierung zu geben und ein glaubwürdiges Vorbild zu sein. Damit das Pat*innenamt diese Rolle erfüllen kann, braucht es eine bewusste Entscheidung und eine lebendige Beziehung zum Glauben. 

Geschichte

Die Pat*innenenschaft bei der Firmung – Voraussetzungen

Kirchenrechtliche Bestimmungen für Firmpat*innen