Geschlechtergerechte Jugendpastoral und Kirche

Ein authentisches Sprechen von unserem Glauben wird immer wieder dadurch herausgefordert, dass wir uns als junge Christ*innen in der Katholischen Kirche erklären und für die Kirche rechtfertigen müssen.
Seit 2018 beschäftigt sich die Katholische Jugend mit Geschlechtergerechtigkeit, der Kirche und den daraus resultierenden Herausforderungen und hört gemeinsam auf den Geist Gottes. Wir wollen aufzeigen, was im Rahmen dieser Auseinandersetzung bisher geschah und mögliche Schritte hin zu einer glaubwürdigen und gerechten Kirche beschreiben.

viele bunte Pfeile, die in unterschiedliche Richtungen zeigen

Schritte zu einer glaubwürdigen und gerechten Kirche

Basierend auf all unseren Erfahrungen der letzten Jahre halten wir als Katholische Jugend Österreich die im Anschluss beschriebenen Haltungen für am geeignetsten, um gemeinsam als Kirche den Zeichen der Zeit zu begegnen und die frohe Botschaft des Evangeliums mit Überzeugung und Freude zu verkünden.

Um unsere Überlegungen gut nachvollziehbar zu machen, ist zu jedem identifizierten Thema zunächst die aktuell gültige Lehre der katholischen Kirche zusammengefasst. Anschließend folgen unsere Haltung, Positionen sowie Webseiten, Bücher und Videos zum Einstieg in das Thema und weitere, vertiefende, theologische Zugänge.

Du siehst das anders? Komm mit uns ins Gespräch!

Öffnung der Weiheämter

Die Lehre der katholischen Kirche besagt

„Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.“ – So heißt es im „Codex Iuris Canonici“ (Canon 1024). Die Weihe an einer Frau wäre somit nicht nur unerlaubt, sondern auch ungültig. Dafür gibt es mehrere Gründe: der primäre Grund ist, dass Jesus selbst dieses Sakrament eingesetzt hat und er hat lediglich Männer zu Aposteln bestimmt. Die Kirche weiß sich daran gebunden. Sie versteht sich als Dienerin der durch Christus empfangenen Wahrheit und fühlt sich somit verpflichtet jenes unverfälscht und ungekürzt zu bewahren, was er vorgegeben hat.
Ein weiterer Grund liegt in der beharrlichen Lehre der Kirche, die schon immer daran festgehalten hat, dass nur die Zulassung von Männern zum Priesteramt in Übereinstimmung mit Gottes Plan für seine Kirche steht.“
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Die Katholische Jugend nimmt die Berufung zur Weihe nicht nur bei männlichen Personen wahr. Wir sind davon überzeugt, dass Weiheämter nicht an ein Geschlecht gebunden sein sollten und setzen uns dafür ein, dass allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, die Weihesakramente offen stehen.


Zum Einstieg ins Thema:

Vertiefende theologische Inhalte:


Abschaffung des Pflichtzölibats

Die Lehre der katholischen Kirche besagt

„Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) sagt, dass die „Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen“ ein Ratschlag aus dem Evangelium ist. […]“
Die Verknüpfung des Zölibates mit dem Priestertum ist aus dogmatischer Sicht nicht zwingend. In den mit Rom verbundenen (unierten) katholischen Ostkirchen dürfen Priester vor der Weihe heiraten. Auch ein evangelischer Pfarrer, der katholisch wird und sich zum katholischen Priester weihen lässt, darf seine Ehe weiterführen.
Aber die Kirche lehrt: „Der Zölibat ist jedoch in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen“ (Presbyterorum ordinis 16b).
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Die Katholische Jugend nimmt wahr, dass der verpflichtende Zölibat Hürde und Belastung für berufene Menschen darstellen kann. Wir setzen uns für die Abschaffung des Pflicht-Zölibates ein.


Zum Einstieg ins Thema:

Überblick über den Zölibat (Artikel öffnet in neuem Tab)

Woher kommt der Zölibat (Video öffnet in neuem Tab)

Die schnelle Geschichte der Entstehung des Zölibats (Artikel öffnet in neuem Tab)

Die geschichtliche Entwicklung des Zölibats (Artikel öffnet in neuem Tab)

Vertiefende theologische Inhalte


Beauftragung von ausgebildeten Lai*innen zur Krankensalbung

Die Lehre der katholischen Kirche besagt

“Das Sakrament der Krankensalbung kann jedem/r Gläubigen gespendet werden, der/die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche in Gefahr gerät. Damit hat die Krankensalbung nichts mehr mit der sogenannten „Letzten Ölung“ zu tun, die lange Zeit als letzte Stärkung ausschließlich im Angesicht des Todes verstanden wurde. […] Der Priester salbt Stirn und Hände des Kranken mit heiligem Öl. Dabei spricht er folgende Worte: “Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen; er stehe dir bei in der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von deinen Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf. Amen.”
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Die Katholische Jugend nimmt wahr, dass Menschen unterschiedliche Fähigkeiten und Charismen haben. Wir sehen in Bezug auf die Spendung der Krankensalbung Handlungsbedarf und setzen uns deshalb dafür ein, dass auch theologisch qualifizierte Lai*innen mit der Spendung der Krankensalbung beauftragt werden dürfen.


Zum Einstieg ins Thema:

Was passiert bei der Krankensalbung (Artikel öffnet in neuem Tab)

Dossier zum Sakrament der Krankensalbung (Artikel öffnet in neuem Tab)

Wofür steht die Krankensalbung (Artikel öffnet in neuem Tab)

Die Gemeinsame Feier der Sakramente der Heilung in Alten- und Pflegeheimen (Artikel öffnet in neuem Tab)

Vertiefende theologische Inhalte


Beauftragung von ausgebildeten Lai*innen zur Eheassistenz

Die Lehre der katholischen Kirche besagt

“Can. 1057 — § 1. Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; der Konsens kann durch keine menschliche Macht ersetzt werden. […]
Can. 1112 —
§ 1. Wo Priester und Diakone fehlen, kann der Diözesanbischof aufgrund einer vorgängigen empfehlenden Stellungnahme der Bischofskonferenz und nach Erhalt der Erlaubnis des Heiligen Stuhles Laien zur Eheschließungsassistenz delegieren, unbeschadet der Vorschrift von can. 1108 § 3.
§ 2. Es ist ein geeigneter Laie auszuwählen, der in der Lage ist, die Brautbelehrung zu halten und die Liturgie der Eheschließung in rechter Weise zu feiern.”
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Die Katholische Jugend sieht hohen pastoralen Bedarf und großes Potenzial in den schon vorhandenen kirchenrechtlichen Möglichkeiten und setzt sich dafür ein, dass in ganz Österreich theologisch qualifizierte Lai*innen mit der Assistenz zum Ehesakrament beauftragt werden.


Zum Einstieg ins Thema

Schlussdokument der Weltsynode „Für eine synodale Kirche“, dass im Absatz 76 genau diesen Weg befürwortet. (PDF öffnet in neuem Tab)

Mögliche Wege der Umsetzung im Bistum Chur. (Artikel öffnet in neuem Tab)

Vertiefende theologische Inhalte

Bietet das Kirchenrecht Öffnungen zu sakramentalen Diensten für Laien? (Artikel öffnet in neuem Tab)

Kirchenrechtliche Bestimmungen und ihre theologischen Hintergründe, warum manche Sakramente und Sakramentalien auch Laien spenden können. (Artikel öffnet in neuem Tab)


Beauftragung von ausgebildeten Lai*innen zur Spendung der Taufe

Die Lehre der katholischen Kirche besagt

“Can. 861 — § 1. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon, unbeschadet der Vorschrift des can. 530, n. 1. § 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Taufweise zu belehren.”
(Quellartikel öffnet in neuem Tab)


Die Katholische Jugend sieht, dass Diözesen weltweit und einzelne österreichische und europäische Diözesen, ausgehend von der pastoralen Erfahrung und Notwendigkeit, hier die kirchenrechtlichen Möglichkeiten schon ausschöpfen. Wir setzten uns dafür ein, theologisch qualifizierte Lai*innen zur ordentlichen Spendung der Taufe zu beauftragen.


Zum Einstieg ins Thema

Schlussdokument der Weltsynode „Für eine synodale Kirche“, dass im Absatz 76 genau diesen Weg befürwortet. (PDF öffnet in neuem Tab)

Taufspendung durch Pastoralassisten*innen in der Diözese Linz. (Artikel öffnet in neuem Tab)

Spendung der Taufe durch Pastoralreferent*inne in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. (Artikel öffnet in neuem Tab)

Münchner Frauen-Initiative fordert Taufe und Ehe-Assistenz durch Laien. (Artikel öffnet in neuem Tab)

Vertiefende theologische Inhalte

Wie sind partikularkirchliche Forderungen und Entwicklungen in Bezug auf die außerordentliche Beauftragung zur Taufspendung durch Laien zu bewerten. (Artikel öffnet in neuem Tab)

Taufe durch Lai*innen in Deutschland. (Artikel öffnet in neuem Tab)

Kirchenrechtliche Bestimmungen und ihre theologischen Hintergründe, warum manche Sakramente und Sakramentalien auch Laien spenden können. (Artikel öffnet in neuem Tab)


Die Vielfalt von Beziehung und Familienkonstellationen anerkennen

Die Lehre der katholischen Kirche besagt

„Das Leben in Ehe und Familie ist aus christlicher Sicht eine Berufung, in der Menschen intensivste zwischenmenschliche Begegnungen erleben können und miteinander Werte aufbauen, die die ganze Gesellschaft tragen. Die katholische Kirche nimmt aber auch jene Menschen ernst, die in ihren Beziehungen andere Realitäten leben.“
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Die Katholische Jugend nimmt wahr, dass unterschiedliche Lebensentwürfen, Beziehungsformen und Familienkonstellationen im Leben junger Menschen vorhanden sind und es bereichern. Wir setzten uns dafür ein, dass diese von der Kirche Anerkennung und Wertschätzung erfahren und künftig kein Ausschlussgrund von den Sakramenten mehr darstellen.


Zum Einstieg ins Thema

Vertiefende theologische Inhalte


Ehe für alle Paare unabhängig vom Geschlecht der Partner*innen

Die Lehre der katholischen Kirche besagt

„Die katholische Kirche versteht die Ehe als eine lebenslange Gemeinschaft von Mann und Frau. Die Ehe ist unter Getauften ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst spenden, wenn sie vor dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen diesen lebenslangen Bund schließen. […] Nach katholischem Verständnis sind die Einzigkeit und die Unauflöslichkeit der Ehe, die Offenheit für Kinder und das Eintreten für das Wohl des Partners wichtige Grundelemente einer Ehe.“
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Die Katholische Jugend nimmt wahr, dass die sakramentale kirchliche Ehe für viele junge Menschen in Österreich eine große Bedeutung hat. Wir setzten uns daher für eine Öffnung der Ehe für alle Paare ein, die in einer auf Liebe und Treue beruhenden Beziehung leben, unabhängig vom Geschlecht der Partner*innen.


Zum Einstieg ins Thema

An keiner Stelle verurteilt die Bibel Homosexualität (Artikel öffnet in neuem Tab)

Neues Verständnis für die Bedeutung der Ehe (Artikel öffnet in neuem Tab)

Vertiefende theologische Inhalte


Anerkennung und Wertschätzung geschlechtlicher Vielfalt jenseits von Mann und Frau

Die Lehre der katholischen Kirche besagt

„Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, muss seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen.“ Katechismus der Katholischen Kirche
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In unserer Gesellschaft leben trans- und intergeschlechtliche Personen. Die Geschlechtervielfalt ist Teil des Lebens junger Menschen. Die Tabuisierung dieses Themas ist für viele nicht nachvollziehbar. Basierend auf der kirchlichen Überzeugung, dass alle Menschen von Gott geliebt sind, setzen wir uns für die Gleichberechtigung aller Geschlechter ein. Dieser Prozess beginnt mit der Anerkennung und Wertschätzung geschlechtlicher Vielfalt jenseits von Mann und Frau. Er schließt ebenfalls mit ein, dass kirchliche Behördenwege für trans- und intergeschlechtliche Personen erleichtert und ihnen eine Personenstandsänderung inklusive der vollständigen Löschung falscher Namen und Geschlechtseinträge in kirchlichen Dokumenten, wie dem Taufbuch- und schein, ermöglicht wird.


Zum Einstieg ins Thema

An keiner Stelle verurteilt die Bibel Homosexualität (Artikel öffnet in neuem Tab)

Neues Verständnis für die Bedeutung der Ehe (Artikel öffnet in neuem Tab)

Vertiefende theologische Inhalte


Ende der Diskriminierung durch Kirche

Die momentane Rechtslage der katholische Kirche besagt

„Als „Tendenzbetrieb“ kann die Kirche (wie auch alle anderen gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften) eigene arbeitsrechtliche Bestimmungen festlegen, die auch die Lebensführung der Mitarbeitenden betreffen können. Eine Lebensform, die nicht mit der kirchlichen Lehre übereinstimmt, steht also unter Umständen einem Beschäftigungsverhältnis im Weg.“
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Die Katholische Jugend nimmt wahr, dass es in der römisch-katholischen Kirche Diskriminierung gibt. Daher setzen wir uns für eine Selbstverpflichtung ein, Mitarbeiter*innen im arbeitsrechtlichen Kontext weder aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Vielfalt noch aufgrund von Scheidung oder Wiederverheiratung zu diskriminieren. Dies soll ebenso für ehrenamtlich Engagierte gelten.


Zum Einstieg ins Thema

Was ist „Out in Church“? (Artikel öffnet in neuem Tab)

Interviews mit Gläubigen von „Out in Church“. (Video öffnet in neuem Tab)

Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland. (Artikel öffnet in neuem Tab)